29.06.2017 · Einzelklauseln · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 1/2
Erstes Baubesprechungsprotokoll: Das bringt eine „Mehrvergütungsklausel“ ausführender Unternehmer
Bauüberwacher dürfen auf der Baustelle eigene Entscheidungen treffen. Handelt es sich um geringfügige Abweichungen vom detailliert ausgearbeiteten LV-Positionstext oder von Detailzeichnungen, bedarf es keiner besonderen Bevollmächtigung durch den Auftraggeber. Das ist seit einer Entscheidung des OLG Hamburg gängige Praxis. PBP empfiehlt, die Entscheidung zu nutzen, und das Procedere für die Vergütung von Änderungen von vornherein klar zu regeln. Konkret: Nehmen Sie in das erste Baugesprächsprotokoll, das als Grundlage für die gesamte Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen dient, die folgende Klausel auf. Dadurch schaffen Sie Klarheit, welche Voraussetzungen für eine Änderung der Vergütung erfüllt sein müssen
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