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  • 08.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · LPH 3/4

    Klärung des Bestandsschutzes vorhandener Bausubstanz als Besondere Leistung

    Bei Modernisierungen oder Umbauten sollte in der Lph 1 und 2 geklärt werden, ob die vorhandene Bausubstanz in der vorgefundenen Form Bestandsschutz genießt (also vormals bereits sachgerecht geenhmigt ist), sie baulich ertüchtigt bzw. geändert werden muss, um bauordnungsrechtlich akzeptiert zu werden oder um Recherchen beim Bauamt oder Bestandsaufnahmen erforderlich sind, um die vorgenannten Fragen zu klären. Mit dem PBP-Musterschreiben machen Sie den Auftraggeber auf diese Problem aufmerksam und bieten eine entsprechende Besondere Leistung an.