06.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
§ 13 Abs. 5 VOB/B: Fruchtloser Ablauf Mängelbeseitigungsfrist und die Folgen
Wenn ein Auftragnehmer die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos ablaufen lässt, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des §13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B die Mängelbeseitigung selbst vornehmen bzw. von einem Dritten durchführen lassen. Das Schreiben regelt die Folgen, falls die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos abgelaufen ist.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,30 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig