06.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
§ 2 Abs. 4 VOB/B: Übernahme von Vertragsleistungen durch Auftraggeber
Verschiedentlich entscheiden Auftraggeber im Zuge der Bauausführung, dass sie Leistungen selbst übernehmen wollen. Formal gesehen handelt es sich um Teilkündigungen mit den entsprechenden rechtlichen Folgen. Um diese Folgen möglichst zu vermeiden, kann eine einvernehmliche Vereinbarung über die Modalitäten der Herausnahme von Leistungen getroffen werden. Die VOB/B regelt dies in § 2 Abs. 4 in der Weise, dass entweder die Regelungen zur Vertragskündigung (§ 8 Abs.1 VOB/B) anzuwenden sind oder eine individuelle Vereinbarung getroffen wird. Mit dem Musterschreiben soll eine individuelle Vereinbarung vorbereitet werden, die eine einvernehmliche Übernahme von Leistungen zum Inhalt hat.
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