· Fachbeitrag · Projektabwicklung
Ertrag steigern, Haftung senken: Zeigen Sie Ihrem Bauherrn sein „Auftraggeber-Leistungsbild“
| Planen und überwachen ist keine Einbahnstraße. Planungsbüros sind weder Allroundverantwortliche noch der verlängerte Arm des Auftraggebers, der sich um alles kümmern muss. Das sieht zumindest die HOAI nicht vor. Die Grundleistungen sind abschließend formuliert. Trotzdem erbringen Sie oft Leistungen, die vertraglich gar nicht vereinbart sind, und handeln sich so Überstunden, Haftungsrisiken und Frustrationen ein. Lernen Sie deshalb die Grundleistungs-Trennlinien kennen und ziehen Sie ggf. die Reißleine - mit dem neuen Leistungsbild für Auftraggeber von PBP. |
Das Ziel der Festlegung eines Auftraggeber-Leistungsbilds
Ziel der Übersicht ist es, für jedes Leistungsbild darzustellen, welche Obliegenheiten Auftraggeber in den jeweiligen Lph treffen. Damit sollen keine neue Leistungspflichten der Bauherren begründet werden. Die Übersicht soll (und wird) Ihnen aber helfen, auf Augenhöhe mit dem Bauherrn zu agieren und darzulegen, wann und in welcher Form seine Mitwirkungspflicht (§ 642 BGB) greift und er entsprechende Bauherrenleistungen erbringen muss. Unterm Strich ergibt sich so ein eigenes Leistungsbild für Auftraggeber.
Auf den folgenden Seiten finden Sie das Auftraggeber-Leistungsbild für die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Planung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie der Tragwerksplanung.
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