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  • 02.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 8/9

    § 4 Abs. 3 VOB/B: Ablehnung von Bedenkenanmeldungen

    Ausführende Unternehmen unterliegen laut VOB/B einer Prüf- und Hinweispflicht. Hat das Unternehmen Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, muss es diese Bedenken anmelden. Die Musterschreiben betreffen Fälle, mit denen die Bedenken zurückgewiesen werden. In einem Fall war die Bedenkenanmeldung fachlich unvollständig. Im Fall Zwei konnten Sie die Bedenken fachlich nicht teilen.