06.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
§ 6 VOB/B: Abwehr von Schadenersatzansprüchen - Unternehmen hat nicht alles Zumutbare getan
§ 6 VOB/B regelt die Grundlagen für den Schadenersatzanspruch ausführender Unternehmen wegen Terminverzögerungen der Bauausführung. Ein Schadenersatzanspruch besteht, wenn die hindernden Umstände vom Auftraggeber oder dem von ihm beauftragten Planungsbüro zu vertreten sind, und der ausführende Auftragnehmer alles, was ihm zumutbar ist, getan hat, um die Weiterführung von Arbeiten zu ermöglichen. In diesem Musterabwehrschreiben vertreten Sie als Planer die Auffassung, dass das ausführende Unternehmen nicht alles Zumutbare getan hat, um die Arbeiten fortzuführen.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,30 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig