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  • 08.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · LPH 8/9

    Abnahme: Formular für technische und rechtsgeschäftliche Abnahme

    Es gibt im Tagesgeschäft zwei Arten von Abnahmen bei Bauleistungen. Zum einen die technische Abnahme mit Abnahmeprotokoll, die in Leistungsphase 8 vom bauüberwachenden Büro zu erbringen ist. Daneben gibt es noch die rechtsgeschäftliche Abnahme. Diese kann nur vom Auftraggeber selbst erbracht werden. Es sei denn, er bevollmächtigt den Planer dazu. Diese Unterscheidung ist wichtig für Beginn und Ende der Gewährleistungsfristen. Das Amtsgericht Mühlheim hat nämlich festgestellt, dass die Gewährleistungsfrist nur nach der rechtsgeschäftlichen Abnahme beginnt. Die technische Abnahme ist dagegen nicht relevant