25.04.2017 · Download · Projektsteuerung · LPH 8/9
Beauftragung Besonderer Leistungen der Objektüberwachung
Möchte der Auftraggeber Terminverzögerungen und Mängel sowie diesbezügliche Mehrkosten bei der Ausführung der Bauausführung möglichst gering halten, sollte er auf jeden Fall mehr als nur die Grundleistungen beauftragen. Mit den Grundleistungen lassen sich nämlich nur die „Grundanforderungen“ in der Lph 8 erfüllen. Das Musterschreiben erläutert dem Auftraggeber die rechtlichen Zusammenhänge und mündet in einem Angebot Besonderer Leistungen in der Objektüberwachung.
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