· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
OLG Karlsruhe weitet Haftungsrisikofür Bauüberwacher aus: Das können Sie tun
| Lösen Schweißarbeiten auf dem Dach einer Schule einen großen Brandschaden aus, kann das bauüberwachende Planungsbüro dafür verantwortlich sein. Diese Entscheidung des OLG Karlsruhe hat nicht nur Schlagzeilen gemacht, sondern bei den planenden Berufen auch für Verunsicherung gesorgt. Ist sie doch ein Beleg dafür, dass die Rechtsprechung mit ihren Anforderungen an die Bauüberwachung auf der Baustelle sehr, sehr - ja zu - weit geht. Trotzdem müssen Sie sich diesem Problem stellen und nach Lösungen zur Haftungsminderung suchen. PBP unterstützt Sie dabei. |
Haftungs-Urteil des OLG Karlsruhe erhöht die Unsicherheit
Doch zuvor zurück zu dem Fall vor dem OLG Karlsruhe. Er ging auf das Jahr 2003 zurück. Während einer Sanierungsmaßnahme im Schulzentrum der Stadt Neckargemünd war es dort bei Schweißarbeiten auf dem Dach zu einem Großbrand mit erheblichen Schäden gekommen. Zeitungsberichten zufolge war der Bauüberwacher an dem Tag zwar auf der Baustelle; aber nicht zu dem Zeitpunkt, als die Schweißarbeiten auf dem Flachdach ausgeführt wurden. Die Stadt Neckargemünd verklagte ihn, weil er seine Überwachungspflichten auf der Baustelle verletzt haben sollte.
OLG verlangt umfassende Überwachung auf der Baustelle
Das OLG gab der Stadt Recht. Der Architekt sei verpflichtet gewesen, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während der Schweißarbeiten auf der Baustelle zu überwachen. Dies habe er aber nicht im hinreichenden Umfang getan (OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2017, Az. 19 U 17/15, Abruf-Nr. 193332).
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