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  • 17.08.2020 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 8/9

    Befugnisse nach RDG einhalten: So informieren Sie Bauherren über mangelhaft ausführende Unternehmen

    Empfehlen Sie einem Auftraggeber, einen Bauvertrag mit einem Unternehmen zu kündigen, überschreiten Sie die Grenze, was Ihnen an Rechtsdienstleistungen erlaubt ist. Sie haften für Schäden, die Ihrem Auftraggeber aus Ihrer Empfehlung entstehen. Das hat das OLG Koblenz klargestellt. Ziehen Sie daraus für Ihre Auftraggeber-Beratung in der Lph 8 die richtigen Schlüsse. Beraten Sie Auftraggeber so, dass Sie Ihre Beratungspflichten erfüllen, ohne in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu kommen. Das Musterschreiben weist Ihnen den Weg.