17.08.2020 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 8/9
Befugnisse nach RDG einhalten: So informieren Sie Bauherren über mangelhaft ausführende Unternehmen
Empfehlen Sie einem Auftraggeber, einen Bauvertrag mit einem Unternehmen zu kündigen, überschreiten Sie die Grenze, was Ihnen an Rechtsdienstleistungen erlaubt ist. Sie haften für Schäden, die Ihrem Auftraggeber aus Ihrer Empfehlung entstehen. Das hat das OLG Koblenz klargestellt. Ziehen Sie daraus für Ihre Auftraggeber-Beratung in der Lph 8 die richtigen Schlüsse. Beraten Sie Auftraggeber so, dass Sie Ihre Beratungspflichten erfüllen, ohne in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu kommen. Das Musterschreiben weist Ihnen den Weg.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig