· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Baukostenexplosion (Teil 2): Beratungspflichten und Besondere Leistungen von Planungsbüros
| Bei dynamischen Kostenentwicklungen haben Sie als Treuhänder des Bauherrn entsprechende Beratungspflichten. Das ist durch die Rechtsprechung geklärt. Sie müssen den Bauherrn auf etwaige Kostenerhöhungen hinweisen, wenn erkennbar wird, dass die ursprünglich geplanten und von Ihnen benannten Kosten nicht mehr haltbar sind. PBP zeigt, wie Sie diese Beratungspflicht mustergültig erfüllen. |
Über diese Kosten müssen Sie beraten
Es ist zunächst zu unterscheiden zwischen den Kosten, die Sie selbst aufstellen (Kostenschätzung und Kostenberechnung) und den Kosten, die Sie nur prüfen (z. B. Angebote, Rechnungen, evtl. nachträgliche Forderungen). Die Kosten, die Sie nur prüfen, stammen nicht aus Ihrer Sphäre. Die Beratungspflicht muss diesen Unterschied auch zugrunde legen.
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Kostenerhöhungen während der Projektlaufzeit resultieren in den meisten Fällen aus höheren Angebotskosten von Baufirmen oder zusätzlichen Kosten durch Terminverzögerungen infolge von Lieferschwierigkeiten sowie durch Kostenerhöhungen bei Baustoffen. Diese Kostenerhöhungen haben Sie als Planer nicht zu vertreten. |
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