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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · LPH 8/9

    Information des Auftraggebers über mangelhaft leistendes Unternehmen

    Die ausführenden Unternehmen sind Vertragspartner der Bauherrschaft. Soweit ausführende Unternehmen nicht vertragsgemäß ausführen und durch die Bauüberwachung keine Abhilfe zu erwarten ist, sollte der Auftraggeber informiert werden, damit er vertragsrechtliche Maßnahmen vorbereiten oder durchführen kann. An Ihnen als Objektüberwachungsbüro ist es, den Bauherrn über mangelhaft arbeitende Bauunternehmen zu informieren. Steuern Sie die baufachlichen Sachverhalte bei. Vertragsrechtliche Maßnahmen obliegen dem Bauherrn. Das PBP-Musterschreiben zeigt Ihnen, wie eine solche Information aussehen sollte.