· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
Intensität der Bauüberwachung: Urteil des OLGMünchen bringt Entlastung für Planungsbüros
| Ein Planungsbüro muss nicht für alle Ausführungsmängel des Bauunternehmens einstehen. Auch die Überwachungsintensität bei mangelhaft arbeitenden Bauunternehmen hat Grenzen. Das hat das OLG München entschieden und Ihnen damit Entlastung in der Lph 8 gebracht. |
Bauherr beauftragt Unternehmer trotz Warnung des Planers
Im konkreten Fall hatte der Bauherr den Auftrag an ein Fassadenunternehmen erteilt, das vom Planer als unzuverlässig und nicht leistungsfähig eingestuft worden und außerdem schon wirtschaftlich angeschlagen war. Das alles war dem Bauherrn bei Auftragserteilung bekannt. Er ignorierte aber die Warnungen und eine anderweitige Vergabeempfehlung des Planungsbüros.
Die Bauausführung lief - erwartungsgemäß - weder fachtechnisch noch terminlich einwandfrei. Es gab zahlreiche Ausführungsmängel und weitreichende Terminverzögerungen. Schließlich ging das Unternehmen in Konkurs und hinterließ eine Mängelliste, aus der sich im Ergebnis eine Schadenssumme von 700.000 Euro ergab. Der Bauherr wollte diesen Schaden vom Planungsbüro ersetzt bekommen. Begründung: Die Bauüberwachung muss so intensiv sein, dass sie das Entstehen von Mängeln verhindert.
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