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  • 16.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · LPH 8/9

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben zur Erbringung Besonderer Leistungen

    Haben die Parteien eines Projektsteuerungs- oder Ingenieurvertrags keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen, steht dem Architekt oder Ingenieur die übliche Vergütung zu.Diese Entscheidung des OLG Oldenburg liefert allen Büros, die Besondere Leistungen erbringen, Argumente für die Durchsetzung auskömmlicher Honorare. Um diese durchsetzen zu können, ist es wichtig, zumindest die Leistungsvereinbarung zu dokumentieren. Reicht es nicht zu eiiner schriftlichen Vereinbarung, nutzen Sie ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nach Muster von PBP.