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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9

    Musterschreiben zur Information des Auftraggebers über die Prüfung von Nachträgen im Zuge der Lph 8

    Die Prüfung von Nachträgen ist Bestandteil der Grundleistungen der Leistungsbilder Gebäude, Innenräume und Technische Ausrüstung. Nicht explizit geregelt ist in der HOAI 2013 aber, welche Art von Nachträgen und welche Fragestellungen Sie im Rahmen der Lph 8 prüfen müssen. Weil Planungsbüros bei unberechtigten Nachträgen mit Regressforderungen der Auftraggeber rechnen müssen, sollten Sie Ihre Leistungsgrenzen kennen und Auftraggeber entsprechend beraten. Hier geraten Planer oft an ihre Grenzen, z.B. wenn Nachträge abgelehnt werden sollen, weil die Leistung bereits nach dem Hauptauftrag (z.B. Vertragsbedingungen) geschuldet ist. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben. Es legt den – häufigen – Fall zugrunde, dass bei den Leistungsvereinbarungen zur Nachtragsprüfung nicht zwischen der rein fachtechnischen Prüfung und der rechtlichen Prüfung unterschieden worden ist. Bei grundsätzlichen Fragen zum Vergütungsanspruch handelt es sich oft um eine reine Rechtsfrage.