14.09.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Urheberrecht
Für die Akquisition neuer Planungsaufträge ist es für Sie von zentraler Bedeutung, Interessenten das eigene Leistungsspektrum anschaulich rüberzubringen. Insbesondere architektonisch anspruchsvolle, aber auch aus anderen Gründen herausragende Bauwerke sind für Werbezwecke in Broschüren oder als Bestandteil der Homepage prädestiniert. Die Praxis lehrt aber, dass immer mehr Auftraggeber solche Veröffentlichungen nicht mehr zulassen wollen. PBP stellt deshalb die Rechtslage anhand der ...
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07.09.2021 · Nachricht aus PBP · Urheberrecht
„Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.“ Diese Klausel soll öfter in Musterverträgen von Architekten verwendet werden. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, sollten Sie wissen, dass die Klausel nichtig ist. Sie benachteiligt Bauherren unangemessen, entschied der BGH.
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