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  • 08.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Verträge/Honorar/Änderungen

    Auftraggeber-Information zur Anpassung einer Pauschalhonorarvereinbarung

    Wird eine Honorarpauschale schriftlich bei Auftragserteilung vereinbart, muss sie zwischen Mindest- und Höchstsatz liegen. Eine wirksame vereinbarte Pauschalhonorarvereinbarung kann nur in wenigen Ausnahmen geändert werden. Ausnahmen bilden die Mindestsatzunterschreitung, der Wegfall der Geschäftsgrundlage oder eine nachträgliche Veränderung des Vertragsinhalts. Informieren Sie in solchen den Auftraggeber, warum die Honorarpauschale angepasst werden muss und nutzen Sie das Musterschreiben.