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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · Verträge/Honorar/Änderungen

    Haftungsvermeidung bei Erreichen der (inner-)fachlichen Leistungsgrenze

    Auch Architekten und Ingenieure können in ihrer originären Fachdisziplin an ihre Leistungsgrenze stoßen. Das kann der Fall sein, wenn spezielle Stuck- oder Farbschichtausbesserungen oder ähnliche Arbeiten erforderlich werden. Wenn man das merkt, ist man gut beraten, dem Auftraggeber zu empfehlen, ein Sonderfachbüro einzuschalten, das über die erforderlichen Spezialkenntnisse verfügt. Unterlässt man das, und das Bauwerk weist später Mängel auf, droht einem die Haftung. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Köln. Das Musterschreiben zeigt am Beispiel der Objektplanung, wie man in einem solchen Fall mit dem Auftraggeber kommunizieren sollte, um den Projekterfolg zu sichern und die eigene Haftung auszuschließen.