09.08.2022 · Einzelklauseln · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Klausel _Zusammenarbeit mit Planungsbeteiligten
Diese Klausel betrifft die Mitwirkung des Auftraggebers im Bereich der Zusammenarbeit mit den weiteren Planungsbeteiligten. Sind diese Dinge geregelt und straff organisiert, wirkt sich das auf die Projektwirtschaftlichkeit enorm positiv aus. Die Klausel schaffftsdie Voraussetzung dafür. Der Auftraggeber nimmt seine eigene Funktion als Förderer des Projektverlaufs ernst und wirkt konstruktiv dabei mit.
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