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  • 21.12.2023 · Downloads allgemein · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Musterschreiben_Rechtliche Beratung durch Planer und das Rechtsdienstleistungsgesetz

    Der Architekt hat die Pflicht, die Leistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um die mit dem Besteller vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Dieses Aufgabengebiet hat Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Der Architekt ist jedoch kein Rechtsberater des Bauherrn. Übernimmt er unzulässige Rechtsdienstleistungen, haftet er dem Auftraggeber für Schäden, die aus solcher unerlaubter Rechtsberatung entstanden waren. Das hat der BGH klargestellt. Nutzen Sie das Musterschreiben und klären Sie Auftraggeber über diese neue Sachlage auf.