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  • 15.05.2024 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen

    Verlängerte Lph 8 (u.a. wegen Streik) und der Zusatzhonoraranspruch des Objektüberwachers: Vertragsklausel

    Ein Zusatzhonoraranspruch für Bauzeitverzögerungen und entsprechende Mehraufwände des Objektüberwachers ist am leichtesten durchsetzbar, wenn die Rahmenbedingungen im Planungsvertrag geregelt sind. Das nachfolge Muster für eine – auf das konkrete Projekt zuzuschneidende - Vertragsklausel sollte den AGB-rechtlichen Bestimmungen genügen und auch vor Gericht halten.