04.04.2019 · Fachbeitrag · Beihilfe
Änderungen der Beihilfeverordnungen der Länder nach Änderung der BBhV
| Zum 31.07.2018 wurde die 8. Verordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geändert. Dabei wurden die erstattungsfähigen Höchstsätze für Heilmittelbehandlungen für Bundesbeamte bzw. Versorgungsberechtigte des Bundes erhöht. Nach Inkrafttreten der Änderung haben einzelne Bundesländer ihre eigenen Beihilfeverordnungen (gültig für Beamte bzw. Versorgungsberechtigte des jeweiligen Bundeslands) – z. T. mit Abweichungen von der BBhV – angepasst (siehe PP 09/2018, Seite 3). Die PP-Redaktion hat seither die Änderungen in den Bundesländern verfolgt. |
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