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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Raumkosten als Betriebsausgabe - das können Sie derzeit steuerlich absetzen

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | In der Physiotherapiepraxis machen Raumkosten einen nennenswerten Teil der Praxisausgaben aus. PP fasst im nachfolgenden Beitrag für Sie zusammen, welche Kosten Sie in Zusammenhang mit Ihren Praxisräumen steuerlich absetzen können. |

    Praxis in gemieteten Räumen

    Betreiben Sie Ihre Praxis in gemieteten Räumen, ist natürlich die Warmmiete Ihre Hauptbetriebsausgabe. Sie ist in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie gezahlt wird.

     

    PRAXISHINWEIS | Für Zahlungen rund um den Jahreswechsel gilt bei der Miete eine Ausnahme. Zahlen Sie Ende Dezember die Miete für Januar des Folgejahres, wirkt sie erst im Folgejahr als Betriebsausgabe. Diese Verschiebung tritt immer ein, wenn die Zahlung zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar geleistet wird und auch fällig ist.

     

    Wollen Sie Ihren Jahresgewinn noch senken, indem Sie die Miete für Januar schon im Dezember als Vorauszahlung entrichten, müssen Sie das Geld spätestens am 21. Dezember angewiesen haben. Bei gedecktem Konto genügt der Überweisungsauftrag, auch wenn die Bank erst einen Tag später abbucht. Zahlen Sie hingegen eine Anfang Dezember fällige Miete verspätet im Januar des Folgejahres, greift die Ausnahme nicht, denn es fehlt die Fälligkeit rund um den Jahreswechsel.