· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Änderung der HeilM-RL: häufige Fragen ‒ Teil 2
beantwortet von Stefan Stihler, Physiotherapeut und Produktmanager, opta data Abrechnungs GmbH, Essen, optadata-gruppe.de
| Zwar tritt die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nun erst am 01.01.2021 in Kraft, aber ihr Inhalt beschäftigt Physiotherapeuten bereits jetzt. In einem PP-Webinar aus der Reihe „Abrechnung für Physiotherapeuteny“ beantwortete der Referent Stefan Stihler am 18.09.2020 zahlreiche Fragen der Teilnehmer. Einige der Antworten sind an dieser Stelle veröffentlicht. Eine kostenpflichtige Aufzeichnung des Webinars finden Sie online unter iww.de/s4095 . |
Frage: „An die Stelle des Regelfalls soll künftig der Verordnungsfall treten. Zwischen zwei Verordnungsfällen liegt ein Intervall von sechs Monaten. Ab welchem Datum zählt dieser Zeitraum?“
Antwort: Maßgebend für die Sechs-Monats-Frist ist das Ausstellungsdatum der letzten Verordnung.
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