· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Neuer Vordruck für die vertragsärztliche Verordnung von Heilmitteln im Bereich Physiotherapie
von Anja Schlüter, Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), Bochum, ifk.de
| Ab dem 01.01.2021 wird der neue Verordnungsvordruck offiziell Gültigkeit erlangen ‒ zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Der Verordnungsvordruck für die zahnärztliche Versorgung mit Heilmitteln ändert sich nur dahingehend, dass die Felder „Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls“ wegfallen. Der Verordnungsvordruck der Vertragsärzte hingegen bekommt ein neues Gewand. Wichtig: Es gibt ab Januar 2021 nur noch einen Vordruck (Muster 13) für alle Heilmittelbereiche. Nachfolgend wird ‒ auch anhand eines Beispiels ‒ dargestellt, wie dieser zukünftig ausgefüllt werden muss. |
Gültigkeit des alten und des neuen Vordrucks
Zum Redaktionsschluss standen u. a. die Änderungs- und Ergänzungsmöglichkeiten durch den Leistungserbringer noch nicht fest, da diese Bestandteil des Rahmenvertrags nach § 125 Sozialgesetzbuch (SGB) V sind, welcher sich zz. im Schiedsverfahren befindet.
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