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  • 01.06.2018 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Heilmittelbehandlung: Leistungspflicht der PKV ist nicht auf die Gebühren der GOÄ begrenzt

    | Private Krankenversicherungen (PKVen) dürfen die Kostenerstattung für Heilbehandlungen nicht pauschal auf die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt/M. vom 17.11.2016 hervor (Az. 2-23 O 71/16). |