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  • · Fachbeitrag · Mahnwesen

    Verschärfte Vorschriften für den Zahlungsverzug

    von Constanze Elter, Steuern - leicht gemacht!, Nürnberg

    | Am 29. Juli 2014 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit eine Richtlinie der Europäischen Union um. Das Gesetz behandelt ausschließlich Forderungen von Unternehmern gegen andere Unternehmer oder öffentliche Auftraggeber. Für Therapeuten wirkt es sich daher vor allem dort aus, wo Leistungen mit Krankenkassen abgerechnet werden. |

    Vorgehen gegen Krankenkassen wird leichter

    Welcher Therapeut kennt das nicht: Die Leistung ist erbracht und abgerechnet - und trotzdem lässt der Geldeingang der Krankenkasse auf sich warten. Seit 29. Juli 2014 sollen Praxen nun besser gegen säumige Schuldner - wie zum Beispiel Krankenkassen - vorgehen können. Kernpunkte des neuen „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ sind

     

    • beschränkte Zahlungsfristen für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber,