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  • 24.07.2015 · Fachbeitrag · Sektoraler Heilpraktiker

    Ombudsmann stärkt Position der sektoralen Heilpraktiker

    | Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung erklärt in seinem im Mai 2015 veröffentlichten „Tätigkeitsbericht 2014“, dass es sich auch bei einem teilzugelassenen (sektoralen) Heilpraktiker um einen Heilpraktiker im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) handelt. Dies bedeutet, dass es für Kosten im Zusammenhang mit dem sektoralen Heilpraktiker eine grundsätzliche Leistungspflicht der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung gibt. |