20.07.2020 · Fachbeitrag · Sozialrecht
BSG ändert Genehmigungsfiktion für Sachleistungen – auch Heilmittel sind betroffen
| Lässt eine gesetzliche Krankenkasse die vorgeschriebene Frist zur Entscheidung über den Leistungsantrag eines Versicherten verstreichen, gilt die beantragte Leistung als genehmigt (sog. Genehmigungsfiktion). Hatte das Bundesssozialgericht (BSG) den Leistungsanspruch bisher als endgültig angesehen, so gilt dieser jetzt nur noch vorläufig (BSG, Urteil vom 26.05.2020, Az. B1 KR 9/18 R). Zwar betrifft das Grundsatzurteil ein off-label verwendetes Medikament, es ist aber auch für Heilmittelerbringer relevant, da auch Heilmittel Gegenstand von Antragsverfahren sein können. |
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