01.12.2004 | Arbeitsrecht
Kündigungsfrist: Gleiches Recht für alle!
In einem Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter darf Ihnen keine kürzere Kündigungsfrist zustehen als dem Arbeitnehmer. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm am 22. April 2004 (Az: 8 Sa 2051/03; Abruf-Nr. 042504 ) entschieden. Im verhandelten Fall betrug die Kündigungsfrist für die Arbeitnehmerin sechs Wochen zum Quartalsende, für den Arbeitgeber hingegen nur sechs Wochen zum Monatsende.
Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 6 | ID 99388