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  • 04.08.2009 | Arbeitsrecht

    Muss der Arbeitgeber die Kosten für Arbeitskleidung tragen?

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Viele Praxisinhaber legen Wert auf einheitliche Arbeitskleidung aller Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen: Dürfen Sie als Arbeitgeber überhaupt eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreiben? Und wenn ja, müssen Sie diese dann auch zahlen?  

    Dürfen Sie eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreiben?

    Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Arbeitskleidung gibt es für den Bereich der Physiotherapie nicht. Das heißt: Sie sind nicht verpflichtet, Arbeitskleidung zu stellen. Das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung ist aber auch keine Hauptverpflichtung für den Arbeitnehmer, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergibt - eine Hauptverpflichtung ist die Arbeit gegen Entgelt. Da es sich folglich um eine Nebenverpflichtung handelt, müssen Sie im Arbeitsvertrag regeln, wenn Sie Arbeitskleidung vorschreiben wollen.  

     

    Musterformulierung für Arbeitsverträge

    Der Arbeitgeber legt Wert auf einheitliches Auftreten nach außen und Corporate Identity. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, soweit es sich um übliche Bekleidung (T-Shirt in Uni-Farbe) handelt, entsprechende Bekleidung bei der Behandlung der Patienten zu tragen.  

    Diese Formulierung bewirkt, dass der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung selbst zahlen muss, was unter Umständen zu unliebsamen Auseinandersetzungen führt.  

    Einheitliche Arbeitskleidung verbessert Außenwirkung

    Wenn Sie die Außenwirkung Ihres Teams und Ihrer Praxis verbessern wollen, sollten Sie die Arbeitskleidung an Ihr Praxislogo und die Praxisfarbe anpassen und die Arbeitskleidung für alle Mitarbeiter anschaffen. Für jeden Mitarbeiter besteht dann natürlich die Verpflichtung, die Praxiskleidung beim Ausscheiden aus der Praxis wieder zurückzugeben.  

     

    Musterformulierung für Arbeitsverträge

    Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer auf Kosten der Praxis Arbeitskleidung zur Verfügung. Die Kosten für die Anschaffung der Arbeitskleidung übernimmt der Arbeitgeber. Die Kosten für die laufende Reinigung übernimmt der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitskleidung bei Beenden des Arbeitsverhältnisses in dem Zustand, in dem sie sich befindet, zurückzugeben.