06.10.2010 | Basel III
Höhere Anforderungen bei der Kreditvergabe
von Michael Vetter, Wirtschaftsjournalist, Dortmund
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat neue Mindestansprüche an die Eigenkapitalausstattung von Bankinstituten beschlossen. Für Praxen können diese Anforderungen an ein erhöhtes Eigenkapital weitere Risiken bei der Kreditvergabe mit sich bringen. „Praxisführung professionell“ erläutert die Details dieser „Basel III“ genannten Finanzregeln.
Aus Basel II wird Basel III
Ausreichendes Eigenkapital der Bankinstitute soll zukünftig dafür sorgen, dass sich eine Finanzkrise möglichst nicht wiederholt. Geht es nach Jean-Claude Trichet, dem Chef der Europäischen Zentralbank, dann werden die neuen Finanzregeln, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht kürzlich beschlossen wurden, „der langfristigen finanziellen Stabilität dienen“.
Es ging bei dieser Entscheidung vor allem darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diverse Banken zukünftig auch größere Verluste selbst abdecken und nicht - wie in der nach wie vor andauernden Krise - nur mit Hilfe der Steuerzahler über Wasser gehalten werden können. Bleibt es bei den nun festgelegten Größenordnungen und dem Zeitplan, müssen Finanzinstitute ab 2013 ihre Geschäfte mit einem sogenannten „Kernkapital“ aus Aktien und einbehaltenen Gewinnen in Höhe von 4,5 Prozent absichern. Hinzu kommt eine Art Puffer für besondere Krisensituationen in Höhe von 2,5 Prozent. Durch diese beiden Maßnahmen erhöht sich die Kapitalquote auf 7 Prozent. Derzeit beträgt das „Kernkapital“ nur 2 Prozent.
Das neue Abkommen wird dann als „Basel III“ an die Stelle der bisherigen Regeln („Basel II“) treten. Es geht bei dem zu beschaffenden Geld um gewaltige Beträge: So soll der finanzielle Mehrbedarf nach einer Schätzung des Bundesverbandes Deutscher Banken bereits bei den zehn größten deutschen Banken rund 100 Milliarden Euro betragen. Es bleibt daher abzuwarten, ob diese enormen Summen allein aus Kapitalerhöhungen erzielt werden können.
Auswirkungen auf die Kreditvergabe
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