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  • 01.07.2004 | Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis

    IDEA - die elektronische Geheimwaffe der Finanzbeamten

    Bei Betriebsprüfungen setzen die Finanzbeamten mittlerweile auch bei Physiotherapeuten moderne EDV-Technik ein. Die neue Software namens IDEA ermöglicht es den Prüfern, die gesamte Buchführung elektronisch zu checken - und zwar in kürzester Zeit. So sollen Schwachstellen schnell aufgedeckt werden. Zudem haben die Prüfer damit jederzeit Zugang zu umfangreichen Datenbanken (Arbeitsanweisungen, Gesetzestexten und relevanten Urteilen).

    Erweiterter Datenzugriff für die Prüfer

    Seit dem Jahr 2002 ist es den Prüfern nach einer Änderung der Abgabenordnung  gestattet, direkt auf Ihre EDV-gestützte Buchführung zugreifen zu können.  Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihrem Betriebsprüfer zunächst die steuerlich relevanten Daten auf einer CD-ROM, Diskette oder DVD überlassen. Auf diese Weise hat der Finanzbeamte das, was er für die Prüfung braucht. Ihre sonstigen Daten bleiben dabei unberührt. Allerdings darf der Prüfer im Zweifel auch unmittelbaren Zugriff auf Ihr EDV-System einfordern. In diesem Fall muss er jedoch begründen, wozu er diesen Einblick benötigt.

    Sorgen Sie daher dafür, dass alle relevanten Steuerdaten regelmäßig und unveränderbar abgespeichert werden. Nutzen Sie für nicht praxisspezifische Daten und Aufzeichnungen eine von den Steuerdaten unabhängige Software. Beachten Sie: Wenn Sie dem Betriebsprüfer vollen Zugang zu allen Daten gewähren, hat er "freie Hand". Allerdings: Der Prüfer darf nur auf die für die Besteuerung relevanten Daten zugreifen. Dies sind bei den meisten Physiotherapeuten die Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung (mit Belegen), das Anlagenverzeichnis, die Lohnbuchhaltung und zum Teil auch die Patientendatei, wenn - etwa bei Privatpatienten - auch der Rechnungs- bzw. Zahlungsverkehr darüber abgewickelt wird.

    Hinweis: Das für Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Therapeuten bestehende Auskunftsverweigerungsrecht umfasst leider nicht die Tätigkeit der Physiotherapeuten und Krankengymnasten. 

    Keine Probleme, wenn die Buchführung extern erledigt wird

    Viele Physiotherapeuten lassen ihre steuerlichen Angelegenheiten durch ihren Steuerberater erledigen. In diesem Fall - aber auch wenn Sie selbst eine geeignete Steuersoftware nutzen - ist es leicht möglich, dem Prüfer die Daten auf einer CD-Rom abzuspeichern und zu überlassen. Vorteil: Der laufende Praxisbetrieb bleibt ungestört. Außerdem wird die Prüfungsdauer verkürzt.

    Den internen Betriebsausgaben-Vergleich kann der Prüfer durch IDEA bereits im Finanzamt mit wenigen Mausklicks vornehmen. Die sich daraus ergebenden Auffälligkeiten werden dann die Schwerpunkte für die anschließende Prüfung sein. Beachten Sie dazu den Beitrag in Ausgabe 6/2004, Seite 7 .

    Neue Kontroll-Möglichkeiten in den Praxen