01.03.2003 | Betriebswirtschaft
Für Praxisberatungen können Sie Zuschüsse in Anspruch nehmen
Physiotherapeuten können Fördergelder für Praxisberatungen erhalten. Folgende Möglichkeiten aus dem Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums kommen in Betracht:
Allgemeine Beratung: Bei allgemeiner Wirtschaftsberatung werden 40 Prozent der Beratungskosten gefördert. Maximal beträgt der Zuschuss 1.500 Euro. Bei mehreren zeitlich und thematisch voneinander getrennten und in sich abgeschlossenen allgemeinen Beratungen können sogar Zuschüsse bis maximal 3.000 Euro beantragt werden. |
Existenzaufbauberatung: Gefördert werden Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach Existenzgründung. Auch hier werden 50 Prozent der Beratungskosten bis zur maximalen Höhe von 1.500 Euro gefördert. |
Existenzgründungsberatung: Antragsberechtigt sind alle nicht selbstständigen natürlichen Personen, die sich vor der Gründung oder Übernahme einer Praxis beraten lassen. Förderungsfähig sind 50 Prozent der Beratungskosten. Maximal gibt es einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. |
Die Antragsformulare können Sie unter www.zdh.de aus dem Internet herunterladen (einfach unter "Schnellsuche" den Suchbegriff "Allgemeine Beratung" eingeben).
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