01.03.2003 | Das Comeback der Haushaltshilfe
400-Euro-Jobs bringen auch im Haushaltsbereich Vorteile für Sie
Über die Neuregelungen der 400 Euro-Jobs innerhalb der physiotherapeutischen Praxis haben wir bereits ausführlich berichtet. Auf Grund einiger Leseranfragen an die Redaktion zeigt "Praxisführung professionell" an dieser Stelle auf, welche Vorteile Sie im Haushaltsbereich jetzt nutzen können.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe anstellen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Aufwendungen anteilig von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Begünstigt sind Tätigkeiten, die sonst durch Haushaltsmitglieder erledigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Einkaufen, Putzen und Kinderbetreuung, nicht aber eine Beschäftigung als Chauffeur oder Nachhilfelehrer.
Für eine Haushaltshilfe mit einem monatlichen Verdienst von maximal 400 Euro gelten die gleichen Regeln wie für einen 400-Euro-Job im betrieblichen Bereich: Die Haushaltshilfe erhält ihren Lohn steuer- und sozialabgabenfrei, unabhängig von der Wochenarbeitszeit (keine 15-Stunden-Grenze mehr). Zudem kann sie den Job neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausüben. Allerdings gelten folgende Besonderheiten:
Der Arbeitgeber zahlt auf den Arbeitslohn eine Pauschalabgabe von 12 Prozent, und zwar
5 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung (§ 172 Absatz 3a Sozialgesetzbuch [SGB] VI); |
5 Prozent für die Krankenversicherung (§ 249b SGB V) und |
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