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  • 01.01.2004 | Der Physiotherapeut als Personalchef

    Jahreszielgespräche: Führen durch Ziele

    von Andrea Vorthmann, Marketing Consultant, Schwetzingen

    Häufig klagen Physiotherapeuten darüber, dass es schwierig sei, geeignetes Personal für die Praxis zu finden, das die zu erledigenden Aufgaben den eigenen Vorstellungen entsprechend ausführt. Umgekehrt sind Mitarbeiter häufig unsicher darüber, ob die Art und Weise, wie sie ihren Aufgaben nachkommen, gut oder schlecht ist, da das Feedback des Chefs nur sporadisch und auf Einzelereignisse bezogen erfolgt.

    Ein Ausweg aus diesem Dilemma können Jahresgespräche sein. Eine Zielvereinbarung sorgt dafür, dass die jeweiligen Mitarbeiter wissen, welche Ziele erreicht werden sollen. Sie beschreibt die Prioritäten, die der Mitarbeiter setzen soll. Nicht zuletzt können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Kurskorrekturen vornehmen, wenn dies im Laufe des Jahres notwendig sein sollte. Koppelt man die Erreichung der Ziele zusätzlich an flexible Gehaltsbestandteile, so kann ein Motivationsschub bei den Mitarbeitern erreicht werden. Dazu müssen im Vorfeld allerdings die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Modalitäten geprüft werden - mehr dazu in der Februar-Ausgabe ab Seite 14 .

    Zielvereinbarungen: So sollten Sie vorgehen

    Zunächst müssen Sie sich darüber klar werden, welche "Praxisziele" im kommenden Geschäftsjahr angestrebt werden - zum Beispiel Umsatzsteigerung, bessere Auslastung der Ressourcen, geringere Betriebskosten, Einführung neuer Praxisleistungen etc. Diese Ziele sollten mit realistischen Kennzahlen versehen werden - zum Beispiel Umsatzsteigerung um zehn Prozent oder Einsparung von Betriebskosten in Höhe von fünf Prozent.

    Im nächsten Schritt muss ermittelt werden, wie diese Ziele erreicht werden können. Hier hat es sich bewährt, die Mitarbeiter an den Überlegungen zu beteiligen - dies steigert nicht nur das Zusammengehörigkeitsgefühl, sondern erleichtert die Akzeptanz der festgelegten Ziele bei den Mitarbeitern.

    Nun müssen aus den allgemeinen Zielen individuelle Ziele abgeleitet werden. Ergeben sich mehrere unterschiedliche Ziele, sollten diese mit Prioritäten und gegebenenfalls Zeitvorgaben versehen werden. Handelt es sich um qualitative Ziele, müssen Sie festlegen, wonach beurteilt wird, ob und in welchem Grad das Ziel erreicht wurde. Beispielsweise kann durch eine Dokumentation in der EDV festgehalten werden, ob die notwendigen Anrufe im Rahmen des Praxisrecallsystems vorgenommen wurden ...

    Zielvereinbarung mit Frau Mustermann für das Jahr 2004

    Allgemeine quantitative Praxisziele
  • Steigerung der Privatleistungen um 10 Prozent von ... auf ... Euro
  • Betriebskosteneinsparung in Höhe von 5 Prozent (Reduktion von ... auf ... Euro)
  • Steigerung der Behandlungszimmerauslastung um 4 Prozent

    Sollten diese allgemeinen Praxisziele zu 100 Prozent erreicht werden, so ergibt sich daraus für Frau Mustermann zusätzlich zum regulären Gehalt eine maximale Bonuszahlung in Höhe von 1.000 Euro, sofern auch alle individuellen Ziele zu 100 Prozent erfüllt werden. Ansonsten verringert sich die Prämienzahlung prozentual zum Zielerreichungsgrad.

    Individuelle Ziele für Frau Mustermann
    Ziel Zu erreichen bis Anteil Gesamtprämie
    Ziel 1
    Das Ziel ist zu 100 % erreicht, wenn...
    Dezember 70 %
    Ziel 2
    Das Ziel ist zu 100 % erreicht, wenn...
    Dezember 15 %
    Ziel 3
    Das Ziel ist zu 100 % erreicht, wenn
    Mai 10 %
    Ziel 4
    Das Ziel ist zu 100 % erreicht, wenn
    Oktober 5 %
    Erläuterndes Beispiel

    Werden die quantitativen Ziele von der Mitarbeiterin zu 100 Prozent erreicht, so beträgt die Maximalprämie 1.000 Euro. Diese wird allerdings nur dann gezahlt, wenn auch alle individuellen Ziele zu 100 Prozent erfüllt wurden. Wird das individuelle Ziel 1 nur zu 50 Prozent erfüllt und werden die Ziele 2 bis 4 zu 100 Prozent erfüllt, so ermittelt sich die Prämie wie folgt:

    70 Prozent von 1.000 Euro = 700 Euro. Da dieses Ziel nur zu 50 Prozent realisiert wurde, gibt es dafür auch nur 50 Prozent von 700 Euro Prämie, also 350 Euro. Hinzu kommen 15 Prozent von 1.000 Euro für Ziel 2 plus 10 Prozent von 1.000 Euro für Ziel 3 plus 5 Prozent von 1.000 Euro für Ziel 4 = 300 Euro. Die Gesamtprämie beträgt folglich 650 Euro.

    Wurde dagegen bereits das Praxisziel um 20 Prozent verfehlt, so könnte die maximale Prämienhöhe von vornherein von 1.000 auf 800 Euro reduziert werden. Würde dann das Individualziel 1 zu 100 Prozent erfüllt, gibt es dafür 70 Prozent von 800 Euro = 560 Euro.

    Diese "Musterzielvereinbarung" finden Sie finden Sie als Arbeitsvorlage im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge" .

    Gemeinsame Prüfung des Zielerreichungsgrades