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  • 01.09.2004 | Einblicke in die Betriebsprüfer-Kartei

    Was wissen die Betriebsprüfer eigentlich über physiotherapeutische Praxen?

    Die Betriebsprüfer der Finanzämter prüfen in der Regel Unternehmen aus verschiedenen Branchen. So ist es durchaus denkbar, dass der bei Ihnen eingesetzte Prüfer über die Struktur und die betrieblichen Abläufe in Ihrer Praxis nicht oder nur unzureichend informiert ist. Diesen Mangel gleichen die Betriebsprüfer in der Regel durch intensives Studium einer nach Branchen aufgebauten Betriebsprüfungs-Kartei (Bp-Kartei) aus. Die Bp-Kartei wird seit Jahren von den Betriebsprüfern der Oberfinanzdirektion Düsseldorf bearbeitet und aktualisiert.

    Wenn Sie den Inhalt dieser Bp-Kartei für Physiotherapeuten kennen, wissen Sie auch, wie viele der Betriebsprüfer vorgehen und nach welchen Kriterien sie Ihre Gewinnermittlungen und Steuererklärungen überprüfen werden. In der Bp-Kartei sind zurzeit Physiotherapeuten, Masseure, Krankengymnasten und medizinische Bademeister unter "Masseure" zusammengefasst. Die derzeitige Fassung stammt zwar aus dem Jahr 2000, so dass einige wenige Angaben in der Bp-Kartei überholt sind. Dennoch richten sich die Betriebsprüfer auch heute noch danach. "Praxisführung professionell gibt Ihnen nachfolgend einen Einblick in die Bp-Kartei. Auf diese Weise sind Sie gut vorbereitet, wenn sich Ihr Prüfer bei seinem nächsten Besuch darauf beruft.

    Allgemeines zur Berufsgruppe

    Zunächst werden die Betriebsprüfer darauf hingewiesen, dass im Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) vom 26. Mai 1994 die Ausübung der physiotherapeutischen Berufe zusammengefasst und neu geregelt worden ist  . Die meisten Praxen werden nach der Bp-Kartei als Einzelunternehmen geführt; daneben sind aber auch Personengesellschaften, insbesondere Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zu finden.

    Materialien und Hilfsstoffe, die laut Bp-Kartei eingesetzt werden
    Massagen Massageöl bzw. Lotion, Franzbranntwein, medizinische Salben und Gelees
    Packungen Fango-Paraffin
    Med. Bäder Moorextrakte, Kohlensäue, Sauerstoff, Leukona-Rheumamittel, Schwefel und Sulfad

    Dazu heißt es: Physiotherapeuten sind nicht zu einer gesonderten Aufzeichnung der Materialien und Hilfsstoffe als Wareneingang verpflichtet, weil sie in der Regel keine gewerblichen Unternehmen sind.

    Einnahmen der physiotherapeutischen Praxis

    Zu Privatpatienten gibt die Bp-Kartei den Hinweis, dass Physiotherapeuten die grundsätzlich frei zu vereinbarenden Honorare vielfach direkt durch Rechnung oder bar abrechnen  . Erfolgt die Abrechnung über eine Verrechnungsstelle, so liegt mit dem Eingang des Honorars bei der Verrechnungsstelle bereits eine Praxiseinnahme vor, weil die Verrechnungsstelle nur als Bevollmächtigter auftritt  .

    Zu Kassenpatienten heißt es in der Bp-Kartei, dass die Physiotherapeuten lediglich zu den jeweiligen Krankenkassen in Rechtsbeziehung treten  . Das hat zur Folge, dass die Honorare mit der Zahlung der Krankenkasse an die Abrechnungsstelle - die in diesem Abrechnungsverfahren ebenfalls nur die Stellung eines Bevollmächtigten hat - als zugeflossen gelten und somit bereits zu diesem Zeitpunkt eine Praxiseinnahme darstellen. Auch Vorschüsse oder Abschläge, die Krankenkassen direkt dem Physiotherapeuten überweisen oder an die Abrechnungsstelle leisten, sind im Zuflusszeitpunkt als Praxiseinnahme zu erfassen  .