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  • 09.03.2009 | Einkommensteuer

    Einkommensteuererklärung 2008 - Beachten Sie die Neuerungen

    Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 endet am 31. Mai 2009. „Praxisführung professionell“ erläutert Ihnen, von welchen Gesetzesänderungen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung profitieren können.  

    Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - neues Formular mit alten und ergänzenden Angaben

    Waren bisher in der Anlage GSE auf der Vorderseite die gewerblichen Einkünfte und auf der Rückseite die freiberuflichen Einkünfte einzutragen, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2008 neue Formulare mit ergänzenden Angaben. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit der Physiotherapiepraxis sind jetzt in der Anlage S (Zeilen 4 ff.) einzutragen. Ergänzend zu den bisher erforderlichen Angaben ist auch der Saldo zwischen Entnahmen und Einlagen einzutragen (Zeile 32). Darüber hinaus ist in diesem Formular die Angabe zu machen, wie hoch die Schuldzinsen für die Anschaffung von Anlagevermögen waren. Zudem sind Angaben über Investitionsabzugsbeträge (Zeilen 34 und 35) sowie über Einnahmen, die aus einer nebenberuflichen Tätigkeit stammen, erforderlich.  

     

    Beachten Sie: Sollten Sie Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit haben, sind Angaben darüber jetzt in einer Anlage G zu machen.  

     

    Praxistipp: Alle nötigen Formulare können Sie bei der Bundesfinanzverwaltung unter https://www.formulare-bfinv.de herunterladen.  

    Änderungen der Abschreibungsregelungen