01.05.2004 | Fallbeispiel
Kreditbedarf: So nutzen Sie die Finanzierungshilfe von Bürgschaftsbanken
von Finanzberater Michael Vetter, Dortmund
Wer expandieren will, braucht in aller Regel einen Kredit. Diesen zu bekommen, ist oft nicht leicht, da in vielen Praxen bereits laufende Kredite bedient werden müssen. Außerdem fehlt es oft an Sicherheiten, weil die Praxis und der laufende Therapiebetrieb der Bank als Garantien nicht ausreichen. Das folgende Fallbeispiel zeigt auf, wie Sie mit Hilfe einer Bürgschaftsbank an liquide Mittel gelangen können.
Werner E., Physiotherapeut aus der Nähe Münchens, arbeitet seit Jahren mit seiner Hausbank problemlos zusammen. Um mögliche Einnahme-Ausfälle durch die neuen Heilmittelrichtlinien kompensieren zu können, plant er, seinen Trainingsbereich weiter auszubauen. Dafür hat er einen Kreditbedarf von 60.000 Euro errechnet. Allerdings hat er noch alte Kreditverpflichtungen: ein Kontokorrentkredit über 20.000 Euro und ein Immobiliendarlehen mit einem Restbetrag von 80.000 Euro. Das neue Darlehen will er über acht Jahre in Monatsraten tilgen. Bei einem jährlichen Zinssatz von 7 Prozent geht er von Ratenzahlungen von rund 500 Euro pro Monat aus.
Da das Praxisgeschäft ordentlich läuft und der kleine Trainingsbereich aus allen Nähten platzt, könnte E. nach der Investition in den Fitnessbereich den neuen Kredit ohne weiteres bedienen. Doch im Finanzierungsgespräch mit dem Berater musste er feststellen, dass dieser Probleme bei seiner Kreditwürdigkeit sieht. Eine Kreditausweitung sei nicht möglich. Die Einnahmesituation sei nicht sicher genug. Außerdem fehle es an Sicherheiten. Die bisher übereignete Praxisausstattung lässt sich im Ernstfall kaum kostendeckend verwerten.
Die einzige Möglichkeit, den gewünschten Kredit zu erhalten, wäre gegeben, wenn die Ehefrau von E. - eine angestellte Krankenhausärztin - eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen würde. Diese Forderung lehnt E. ab, da er seiner Frau auf keinen Fall das finanzielle Risiko seiner beruflichen Tätigkeit aufbürden will.
Auch das gute Argument, dass E. bisher alle Verpflichtungen bei seiner Bank komplikationslos erfüllte, wurde vom Berater nicht akzeptiert. Mit dem Hinweis des Bankers, er habe seine Anweisungen, wurde dieser durchaus berechtigte Einwand von E. nicht gewürdigt. E. erkundigte sich nun bei seinem Steuerberater nach einer anderen Finanzierungsquelle. Dieser empfahl die Bürgschaftsbank, mit der einige seiner Mandanten bereits gute Erfahrungen gemacht hatten. E. kontaktierte erneut seinen Bankberater und forderte den Kontakt zur Bürgschaftsbank herzustellen. Erst nach Drängen von E. kam es zu einem Gespräch zwischen Hausbank und Bürgschaftsbank.
Die Bürgschaftsbank analysierte die wirtschaftliche Situation von E. sehr intensiv und kam zu einer positiven Entscheidung: Sie war bereit, gegenüber der Hausbank eine Bürgschaft von 50.000 Euro zu seinen Gunsten zu übernehmen. Den Differenzbetrag von 10.000 Euro muss sich E. zwar anderweitig beschaffen, dafür werden die eingeforderten Sicherheiten allerdings geringer ausfallen.
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