01.09.2005 | Fallbeispiel
Selbstauskunft an die Bank: Bewahren Sie stets „Ihren guten Ruf“!
Als Kreditnehmer sind Sie häufig gefordert, Ihrer Hausbank Selbstauskünfte zu erteilen. Die Bedeutung dieser Informationen wird jedoch häufig unterschätzt. „Praxisführung professionell“ zeigt anhand des folgenden Fallbeispiels, welche rufschädigenden Folgen derartige Nachlässigkeiten oder absichtliche Informationsunterschlagungen haben können.
Der Fall
Für Hans-Peter G., selbstständiger Physiotherapeut aus dem Ruhrgebiet, war die regelmäßige Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber seiner Hausbank eine Pflichtübung, der er regelmäßig nachkam. Neben dem üblichen Zahlenwerk seiner betriebswirtschaftlichen Auswertungen und seiner Steuererklärungen und -bescheide bat das Kreditinstitut ebenso regelmäßig um das Vervollständigen einer so genannten „Selbstauskunft“. Darin sollten neben geschäftlichen Details auch Fragen zur privaten Einnahme- und Ausgabesituation sowie zur Vermögenslage von G. beantwortet werden. Das Formular hat G. Jahr für Jahr nahezu unverändert fortgeschrieben – ein dramatischer Fehler, der nicht ohne Folgen blieb. G. hatte in Wirklichkeit während der vergangenen beiden Jahre weitere Kreditverbindlichkeiten bei zwei anderen Banken aufgenommen. Die Hausbank erfuhr davon in der Selbstauskunft jedoch nichts.
Bislang waren weder die wirtschaftlichen Zahlen noch seine Selbstauskünfte vom Kundenberater moniert worden. Folglich sah G. auch keinen Handlungsbedarf, seine Informationsqualität zu überdenken. Kürzlich erhielt er jedoch Post von seiner Hausbank: In recht unfreundlichen Worten teilte ihm die Bank mit, dass es „erhebliche Abweichungen“ zwischen seinen Angaben und den internen Daten der Bank gibt. Der Bank waren die von G. verschwiegenen Kreditverbindlichkeiten bekannt geworden. Des Weiteren hat die Bank erfahren, dass es diesbezüglich Zahlungsschwierigkeiten geben soll.
Die Hausbank macht deutlich, dass sie kein Verständnis hat, dass G. die Zahlungsprobleme nicht offensiv mit ihr besprochen hat. Spätestens durch den lapidar formulierten Hinweis, dass eine „derartige Desinformation je nach Einzelfall zu einer Kreditkündigung führen kann“, hat G. aufgeschreckt. G. beraumt ein Gespräch mit seinem Kundenberater und dem für das Kreditgeschäft verantwortlichen Vorstandsmitglied an.
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