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  • 01.09.2007 | Gesetzgebung

    Unternehmensteuerreform 2008: Jetzt handeln!

    In der Ausgabe 8/2007, S. 1f. von „Praxisführung professionell“ haben Sie bereits einen ersten Überblick über wichtige Änderungen im Zuge der Unternehmensteuererform 2008 erhalten, die am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie sich diese Änderungen konkret auf Ihre Praxis auswirken. Um feststellen zu können, ob Sie noch in diesem Jahr Maßnahmen ergreifen sollten, ist es erforderlich, dass Sie zunächst Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres vorläufig zusammenstellen und eine Einschätzung vornehmen, wie Ihr Gewinn des laufenden Kalenderjahres aussehen könnte.  

    Besteuerung wie bei Kapitalgesellschaften möglich

    Als Physiotherapeut haben Sie ab 1. Januar 2008 die Möglichkeit, auf Antrag einen ermäßigten Steuersatz für nicht entnommene Gewinne in Höhe von 28,25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in Anspruch zu nehmen. Wird der Gewinn später doch entnommen, wird dieser mit 25 Prozent besteuert. Damit ist Ihre steuerliche Belastung der bei Körperschaften angeglichen. Mit dieser Möglichkeit sollen diejenigen gefördert werden, die Kapital in Ihrer Praxis belassen und durch den Verzicht auf eine private Verwendung die Eigenkapitalbasis der Praxis als Unternehmen nachhaltig steigern.  

     

    Damit Sie feststellen können, ob sich diese Regelung für Sie lohnt, müssen Sie zunächst Ihre Entnahmen erfassen. Dabei handelt es sich um Zahlungen, die Sie für sich privat entnommen haben, zum Beispiel für Miete, Urlaub oder private Versicherungen (zum Beispiel Lebens- oder Krankenversicherung).  

     

    Beispiel

    Angenommen werden ein Praxisgewinn von 80.000 Euro und Entnahmen von 50.000 Euro. Der individuelle Durchschnittssteuersatz beträgt 35 %.  

     

    Bisher: Besteuerung des gesamten Gewinns mit 35 %  

    28.000 Euro  

    Neu ab 2008: 

    Besteuerung des entnommenen Gewinns in Höhe von 50.000 Euro mit 35 %  

    Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns in Höhe von 30.000 Euro mit lediglich 28,25 %  

     

     

    17.500 Euro  

     

    8.475 Euro 

    25.975 Euro  

    Steuerentlastung (Differenz alt/neu)  

    2.025 Euro  

    Abschaffung der degressiven Abschreibung

    Bisher war eine degressive Abschreibung in Höhe des dreifachen der linearen Abschreibung – maximal jedoch bis 30 Prozent – möglich. Diese Regelung wird zum 1. Januar 2008 abgeschafft.