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  • 28.02.2008 | Immobilienkredite

    Kreditverkäufe: Gefährliche Situation durch neuen Schuldner

    von Finanzberater Michael Vetter, Dortmund

    Seit etwa fünf Jahren werden vor allem Immobilienkredite an Finanz- investoren abgetreten bzw. verkauft. Das Gesamtvolumen solcher Kredite wird derzeit auf etwa 20 Milliarden Euro geschätzt. Dabei wird den Investoren oft vorgeworfen, Kredite von den Banken möglichst günstig einzukaufen, um später mit Hilfe von Kreditkündigungen und den folgenden Zwangsversteigerungen Gewinne zu erzielen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil vom 27. Februar 2007 die Rechtmäßigkeit eines Weiterverkaufs von Krediten zumindest im Grundsatz bestätigt (Az: XI ZR 195/05, Abruf-Nr: 070720).  

    Die Entscheidung des BGH

    In dem zu entscheidenden Fall trat das Kreditinstitut eine Darlehensforderung in Höhe von über 287.000 Euro an eine nicht näher bezeichnete Refinanzierungsstelle ab. Dies war nach Meinung der Richter rechtmäßig, da dieser Abtretung weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entgegenstehen.  

     

    Zwar kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht bzw. gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu einem Schaden- ersatzanspruch des Kunden gegen die Bank führen. Die Wirksamkeit der Forderungsabtretung wird hiervon zumindest im konkreten Fall aber nicht berührt. Denn es lässt sich weder aus dem Bankgeheimnis die zumindest stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbots herleiten noch ergibt sich aus dem BDSG oder aus sonstigen Bestimmungen ein gesetzliches Abtretungsverbot.  

    Gefahr von Kreditverkäufen rechtzeitig erkennen

    Die Gefahr von Kreditverkäufen durch die Bank besteht vor allem dann, wenn Sie mit Ihren Zins- und Tilgungsraten in Rückstand geraten, sich Ihre Kreditwürdigkeit („Bonität“) verschlechtert oder sich der Wert Ihrer Immobilie als Kreditsicherheit verringert. Ob diese von der Bank möglicherweise angeführten Punkte einer fachmännischen Prüfung standhalten, können Sie am besten mit Hilfe eines kompetenten Beraters beurteilen.