29.01.2009 | Jahressteuergesetz 2009
Gesundheitsförderung - neuer Freibetrag eröffnet zusätzliche Möglichkeiten
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 soll u.a. die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können künftig bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Der neue Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG) ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten (Abruf-Nr: 082003).
Neuer Freibetrag = neue Möglichkeiten
Viele Arbeitgeber versuchen seit Jahren, Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so Ausfallzeiten zu verringern. Die Finanzämter sahen diese Ausgaben bisher nicht im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und verlangten, dass solche Leistungen in voller Höhe vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Mit dem neuen Freibetrag entfällt bei Aufwendungen bis 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr künftig die Prüfung, ob die Arbeitgeberleistung „im überwiegend betrieblichen Interesse“ liegt und damit steuer- und abgabenfrei ist.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderungen der §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB) V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiungen insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind. Den Leitfaden finden Sie unter www.iww.de unter der Abruf-Nr: 083252.
Begünstigt sind Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für Sie als Physiotherapeuten sind in erster Linie Angebote zur Verbesserung der Bewegungsgewohnheiten (Bewegungsmangel, arbeitsbedingte Belastungen des Bewegungsapparats) interessant. Aber auch die Bereiche Ernährung (Mangelernährung, Übergewicht) sowie Stressbewältigung und Entspannung können Sie gegebenenfalls anbieten. Lesen Sie zum Thema „Der Physiotherapeut als Ernährungsberater“ auch die Ausgaben 12/2008 und 1/2009.
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