29.01.2008 | Kreditaufnahme
Überprüfen Sie Finanzierungen jetzt mit Ihrem Bankberater
Eine Bankenumfrage der Europäischen Zentralbank hat ergeben, dass Darlehensnehmer von einer Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien ausgehen müssen – eine Folge der Finanzmarktkrise der vergangenen Monate. Praxisinhaber sollten deshalb bereits heute ihre zum Teil überlebenswichtigen Finanzierungen absichern und dazu ein Orientierungsgespräch mit ihrer Bank führen.
Orientierungsgespräch
Das Orientierungsgespräch mit der Bank dient dazu, konkrete Einzelheiten zu Kreditverlängerungen sowie zu alten und möglicherweise neuen Sicherheiten zu besprechen. Ergreifen Sie die Initiative. Warten Sie damit nicht, bis Ihre Bank sich bei Ihnen meldet und beispielsweise die eigentlich als sicher eingestufte Kreditverlängerung an weitere Bedingungen knüpft oder diese sogar verweigert (lesen Sie dazu „Praxisführung professionell“, Ausgabe 4/2007, S. 16 f.).
Kreditwürdigkeit
Während des Gesprächs sollten Sie zuerst über Ihre Kreditwürdigkeit (Bonität) sprechen, die sich vor allem in der Beurteilung durch die Bank, also im Rating (Details dazu in „Praxisführung professionell“, Ausgabe 1/2007, S. 15 f.) oder Scoring ausdrückt. Entwickeln Sie mit Ihrer Bank regelmäßig Ihre Bonitätsstufe weiter. Dazu gehört, dass von der Bank die Kriterien, die das Rating bestimmen, offen vermittelt werden. Und dass der Praxisinhaber die angesprochenen Schwachstellen verbessert oder sogar abstellt. Beide Seiten sind im Interesse einer vertrauensvollen Geschäftsverbindung fast schon verpflichtet, hierzu entsprechend konkrete Daten zu liefern sowie betriebswirtschaftlich vernünftige Ziele zu formulieren.
Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten bestimmen in erheblichem Maße die Höhe der Kreditkosten. Hier lohnt es sich also, die Bewertung jeder einzelnen Sicherheit mit der Bank abzustimmen und der eigenen Einschätzung gegenüberzustellen. Je nach Situation ermöglicht eine für beide Seiten nachvollziehbare Neubewertung (beispielsweise der Praxisimmobilie) bessere Zinssätze. Auch kann sich ein Sicherheitentausch lohnen. Bietet der Physiotherapeut zum Beispiel statt der bisher vorhandenen Abtretung von Patientenforderungen ein Grundpfandrecht an, drückt sich diese in der Regel werthaltigere Sicherheit meist auch in einem niedrigen Kreditzins aus.
Praxisdarlehen
Auch über mittel- und langfristige Praxisdarlehen sollte gesprochen werden. Es ist von der finanzierenden Bank abhängig, ob und zu welchen Bedingungen eine Verlängerung erfolgen kann. Neben der Zusage, den aktuell gültigen Zinssatz für die Laufzeit festzuschreiben, kann auch ein sogenanntes „Vorausdarlehen“ zur Lösung beitragen. Bei dieser Kreditvariante sichert sich der Praxisinhaber das derzeitige Zinsniveau für die kommenden Monate bis zum Verlängerungstermin, allerdings zuzüglich eines Zinsaufschlages. Ob sich das Gesamtangebot dann noch rechnet, sollte der Praxisinhaber gemeinsam mit seinem Steuerberater prüfen.
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Meist wird während eines Orientierungsgesprächs auch der Umfang der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers angesprochen. Grundlage hierzu ist vor allem §18 Kreditwesengesetz. Im Normalfall umfasst die Offenlegung Einnahme-Überschuss-Rechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Einkommens- und Vermögensnachweise des Kreditnehmers.
Fazit
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