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  • 04.11.2010 | Kredite

    Kredithilfen durch Finanzierungsprogramme der Bundesländer

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    Nicht nur Geschäftsbanken ermöglichen Kreditfinanzierungen, auch die Bundesländer bieten Finanzierungshilfen an. „Praxisführung professionell“ stellt Ihnen die für Therapeuten passenden vor.  

    Finanzierungshilfen der Länder

    Neben den Kreditalternativen des wohl bekanntesten öffentlichen Kreditgebers KfW-Mittelstandsbank (lesen Sie dazu Ausgabe 4/2010 von „Praxisführung professionell“) gibt es eine ganze Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern. Ob dazu der Investitionsort im jeweiligen Bundesland liegen muss und ob auch der ständige Wohnsitz dort verlangt wird, sollten Therapeuten rechtzeitig klären. Dies kann unter anderem mit einem Gespräch bei der Hausbank erfolgen. Mittlerweile gibt es bei den meisten Geschäftsbanken auf öffentliche Förderprogramme spezialisierte Kundenberater, die sich in diese komplexe Materie eingearbeitet haben. Die Komplexität der einzelnen Förderprogramme macht es unmöglich, die Einzelheiten der jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen an dieser Stelle ausführlich darzulegen.  

     

    Merke!

    Sollte Ihre Hausbank die öffentlichen Förderprogramme eher als Konkurrenz und nicht als Ergänzung zu eigenen Darlehen ansehen, sollten Sie Ihren Bankberater mehr oder weniger deutlich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch nach umfassender Beratung hinweisen!  

    • Therapeuten in Nordrhein-Westfalen können Investitions- und Betriebsmittelkredite erhalten, mit denen etwa die Praxisausstattung ebenso finanziert werden kann wie der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Finanzierungsmöglichkeiten bieten unter anderem der „Mittelstandskredit“ sowie der „Konjunkturkredit“. Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme von Bürgschaften für Maßnahmen wie Neuinvestitionen und Betriebsmitteln möglich.

     

    • In Thüringen ist für Praxisinhaber zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln die Besicherung von Krediten und Avalen mithilfe von Bürgschaften möglich. Wie bei Bürgschaften in diesem Zusammenhang grundsätzlich üblich, müssen die vorhandenen Sicherheiten des Therapeuten ausgeschöpft bzw. in nicht ausreichendem Umfang vorhanden sein. Antragsteller sollten sich mit Kreditprogrammen wie „GuW Plus“ oder „Thüringen-Invest“ vertraut machen.

     

    • Als weiteres Beispiel finanzieller Unterstützung durch die Bundesländer kann der „Niedersachsen-Kredit“ angeführt werden, mit dem langfristige Investitionen in Niedersachsen ebenso abgesichert werden können wie Betriebsmittelfinanzierungen. Dazu zählen unter anderem auch Hilfen zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe.

     

    • Mit der etwas sperrigen Bezeichnung „Ausbildungsstellen-Existenzgründer-Programm“ bietet Hessen neben Programmen zur Existenzförderung bzw. zur Existenzfestigung interessierten Praxisinhabern monatliche Zuschüsse für Auszubildende.