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  • 07.04.2011 | Kreditgespräche

    Praxis-Rating: Anspruch und Wirklichkeit

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    Banken machen nach wie vor große Unterschiede bei der Behandlung ihrer Kunden. Grund hierfür ist das Rating (die Bonitätseinstufung) des jeweiligen Kunden, das viele Banker wie ein Staatsgeheimnis hüten. Doch nur wer sein eigenes Rating (also seine Kreditwürdigkeit) kennt, kann mit der Bank über eine Kreditvergabe und die Kreditkosten auf Augenhöhe verhandeln. Bestehen Sie also auf der Preisgabe Ihres Ratings - Ihre Bank ist verpflichtet, Ihnen diese Bonitätseinstufung mitzuteilen!  

    Selbstverpflichtung zur Ratingkommunikation erneuert

    Deutsche Banken und Sparkassen haben ihre „Selbstverpflichtung zur Ratingkommunikation“ vor Kurzem erneuert. Sie sollte nun aber auch zwingend und vor allem konsequent umgesetzt werden. Und zwar mit der Vorgabe, dass nicht nur mögliche Fragen des jeweiligen Praxisinhabers zu seinem Rating beantwortet werden, sondern dass der Kreditgeber selbst (!) initiativ wird und bereits bei den Kreditvorgesprächen zumindest auf die wichtigen Ratingdetails eingeht.  

     

    Merke!

    Innerhalb der Banken ist es durchaus üblich, für unterschiedliche Kundengruppen auch unterschiedliche Ratingverfahren anzuwenden - darüber sollte offen geredet werden! Es ist immer wieder ärgerlich, wenn sich ein Praxisinhaber in einem Ratingverfahren nicht wieder findet, weil etwa die Daten seines Fachbereichs aufgrund einer weiteren Spezialisierung nicht exakt zutreffen.  

    Wichtige Ratingbestandteile

    Zur Sicherung der zukünftigen Kreditvergabe und zur Optimierung des jeweiligen Kreditzinssatzes ist es für Praxen existenziell, die Strukturen ihres Ratings zu erfragen und zu verstehen.  

     

    • Dazu gehören insbesondere die betriebswirtschaftlichen Zahlen („quantitative Faktoren“), zu denen neben der Beurteilung der Kapitalstruktur der Praxis vor allem die Liquiditätssituation, die Ertragslage und im Ergebnis die Kapitaldienstfähigkeit zählen.

     

    • Darüber hinaus gewinnen die Unternehmerqualitäten („qualitative Faktoren“) an Bedeutung: belastbare Fakten zur Markt- und Wettbewerbssituation des Therapeuten, zu den Organisationsstrukturen der Praxis und zu seinen Managementqualitäten zählen ebenso dazu wie das Informationsverhalten des Praxisinhabers gegenüber seiner Bank.