10.01.2008 | Kreditsicherheiten
Steuerliche Konsequenzen der Absicherung eines Darlehens durch Lebensversicherung
Bei der Praxisgründung oder in Phasen der Praxiserweiterung sind erhebliche Investitionen zu tätigen. Meistens muss ein Darlehen aufgenommen werden. Oft bietet die finanzierende Bank an, zur Sicherung des Darlehens eine Lebensversicherung abzuschließen und während der Laufzeit nur die Zinsen für das Darlehen zu zahlen. Ist nach einer gewissen Laufzeit die Lebensversicherung fällig, soll das Darlehen durch Auszahlung der Lebensversicherung getilgt werden.
Steuerliche Behandlung der Lebensversicherung beachten
Bei der steuerlichen Behandlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung kommt es darauf an, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen und der erste Beitrag überwiesen worden ist.
Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2005
Erfolgte der Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2005, können die Beitragszahlungen in die Lebensversicherung als Sonderausgaben und damit steuermindernd abgezogen werden. Die Erträge aus der Lebensversicherung (= Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge) sind dann bei der Auszahlung steuerfrei. Das ist aber nur der Fall, wenn die Lebensversicherung eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hatte und eine laufende Prämienzahlung über mindestens fünf Jahre vereinbart wurde.
Beachten Sie: Wird die Lebensversicherung zur Sicherung eines Darlehens abgetreten, bleiben die Erträge nur steuerfrei, wenn die Finanzierungskosten des Darlehens nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können.
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