01.01.2004 | Leasing
Worauf sollte beim Abschluss eines Leasingvertrags geachtet werden?
von Wirtschaftsberater Michael Vetter, Dortmund
Längst nicht mehr alle Physiotherapeuten können sich angesichts der seit etwa drei Jahren anhaltenden Kreditzurückhaltung der Banken und Sparkassen frei zwischen den Alternativen "Kredit" oder "Leasing" entscheiden. Vor allem auf Grund einer zu geringen Eigenkapitalquote ist eine Vielzahl von Physiotherapeuten gezwungen, sich mit der Finanzierungsvariante "Leasing" auseinander zu setzen. Doch auch ohne Zwangslage erfreut sich Mobilien-Leasing zunehmender Beliebtheit. Worauf sollte beim Abschluss eines betrieblichen Leasingvertrags geachtet werden?
Erster Ansprechpartner für die Abgabe eines Angebots sollte die eigene Hausbank sein, die - wie andere Kreditinstitute auch - im Rahmen ihres "Allfinanzangebots" meist Kontakt zu einem Leasinggeber herstellen kann.
Außerdem gibt es Finanzierungsgesellschaften, die speziell auf Praxen zugeschnittene Leasingmodelle entwickelt haben. Diese orientieren sich an dem für die jeweilige Praxis wirtschaftlich und technologisch sinnvollen Nutzungszeitraum der anvisierten Geräte, die oft nach Ablauf dieses Zeitraums unter Abschluss eines neuen Leasingvertrags ausgetauscht werden, ohne Eigentum des Praxisinhabers zu werden. Es gibt zudem durchaus Angebote, bei denen sich die Höhe der Leasingrate nach dem tatsächlichen Patientenaufkommen und der damit verbundenen Auslastung der medizinischen Geräte richtet. Unter Umständen treten auch Gerätehersteller als Leasinggeber auf.
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Wer sich mit Leasing als Alternative zur Bankfinanzierung befassen will, muss sich - neben Fragen der Auslastung des Leasingobjekts - zunächst einmal über den technisch bedingten Lebenszyklus des geplanten Investitionsobjekts sowie über dessen geplante Nutzungsdauer in der Praxis im Klaren sein. Auch die Liquiditätssituation hat natürlich Auswirkungen auf die anvisierte Laufzeit des Leasingvertrags.
Zur grundsätzlichen Frage, ob ein herkömmlicher Bankkredit oder ein Leasingvertrag die individuell richtige Finanzierungsvariante ist, eignet sich vor allem ein Kostenvergleich: Hierzu sollte der Effektivzinssatz des in der Leasingrate enthaltenen Zinses herangezogen werden, der einen wichtigen Vergleichsmaßstab darstellt. Gemäß der Preisangabenverordnung ermittelt sich der Effektivzins aus dem Nominalzins - das ist der üblicherweise im Vertrag genannte Zinssatz - und bestimmten Zusatzkosten wie beispielsweise den Bearbeitungsgebühren. Die Angabe des Effektivzinses muss allerdings in der Regel extra erbeten werden, doch nur so ist der Vergleich mit dem Effektivzinssatz eines Bankkredits oder anderer Leasingraten möglich.
Beim Vergleich mit Bankzinsen muss allerdings noch Folgendes bedacht werden: Bankinstitute beleihen ein Investitionsobjekt nur in Ausnahmefällen zu einhundert Prozent - für einen Teil der Finanzierung ist daher Eigenkapital erforderlich. Erfolgt nun die Gegenüberstellung einer hundertprozentigen Leasingfinanzierung mit einer beispielsweise achtzigprozentigen Kreditfinanzierung, ist eine Vergleichbarkeit nur dann gegeben, wenn zum Effektivzins der Bankfinanzierung noch der kalkulatorische Zins für dieses Eigenkapital hinzugerechnet wird. Könnte das Eigenkapital zum Beispiel zu einem Zinssatz von drei Prozent angelegt werden, so sind diese drei Prozent zum Effektivzinssatz des Bankkredits hinzuzurechnen, um diesen Wert mit der hundertprozentigen Leasingfinanzierung vergleichen zu können.
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