01.07.2005 | Leserforum
Zu heiße Praxisräume: Das können Sie von Ihrem Vermieter verlangen
Ein Leser schreibt: „Ich betreibe eine physiotherapeutische Praxis in angemieteten Praxisräumen. In den vergangenen Wochen stiegen die Temperaturen in den Behandlungsräumen auf 35 Grad an und werden in den nächsten Wochen zeitweise wohl noch weiter steigen – ein für mein Team und die Patienten unhaltbarer Zustand. Der Vermieter sagt, die hohen Temperaturen seien auf die Wärme abgebenden Geräte oder die schlechte Isolierung des Gebäudes zurückzuführen. Unternommen hat er nichts. Für mich stellen sich folgende Fragen:
- Wer muss nachweisen, dass die Temperaturen in den Praxisräumen viel zu hoch sind?
- Wer muss die Kosten für die Installierung einer Klimaanlage in den Praxisräumen tragen?
- Wer entscheidet darüber, welche Klimaanlage sinnvoll ist?
- Kann ich – wenn kein Konsens gefunden wird – die Miete kürzen bzw. habe ich ein Sonderkündigungsrecht?“
Stellungnahme von Rechtsanwältin Birgit Rehborn, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund:
Zu diesen Fragen sind mittlerweile drei Entscheidungen von Oberlandesgerichten ergangen, aus denen sich folgende Antworten ableiten lassen:
1. Beweislast der zu hohen Raumtemperaturen
Die zu hohen Temperaturen in den Praxisräumen sind vom Mieter zu beweisen. Daher sollten Sie die Temperaturen an heißen Tagen protokollieren. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird das Gericht einen Sachverständigen mit der Prüfung der Temperaturfrage beauftragen.
2. Anspruch auf Maßnahmen zur Temperaturregulierung
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